3.) Versorgungszweck
Unterstützungskassen sind nach der gesetzlichen Definition Versorgungseinrichtungen, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen. Sie werden ausschließlich zum Zweck der Versorgung errichtet.
Unterstützungskassen sind nach der gesetzlichen Definition Versorgungseinrichtungen, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen. Sie werden ausschließlich zum Zweck der Versorgung errichtet.
Mit der Reform des Körperschaftsteuergesetzes im Jahr 1934 und der Forderung einer eigenen Rechtsfähigkeit der Versorgungseinrichtungen gründeten die zusagenden Unternehmen außerbetriebliche...
Die Rechtsform der Unterstützungskasse ist frei wählbar, wobei in der Regel eine der drei erstgenannten Rechtsformen gewählt wird: der eingetragene Verein...